AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kesternich & Lindenberg GbR

 § 1 Leistungen

Die Kesternich & Lindenberg GbR mit Sitz in Bonn (im Folgenden K&L) wird alles in ihren Kräften stehende tun, die vereinbarten Leistungen der vereinbarten Personaldienstleistung zu erbringen. Alle Recherchen und Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage der K&L vorliegenden Informationen durchgeführt. K&L informiert den Auftraggeber über alle wesentlichen Projektstadien im Rahmen der Ausführung und bindet sich an die schriftlich bestätigten Abmachungen

§ 2 Gültigkeit

Die Gültigkeit eines Angebotes beträgt einen Monat, sofern nicht schriftlich eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde. Ohne Einwilligung von K&Ldarf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden und dürfen Informationen nicht an Dritte weiterkommuniziert werden.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zielfirmenlisten, Profilvorlagen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Honorar

1. Das Honorar für die Personaldienstleistung richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags. Die Honorarvereinbarung wird im Angebot und/ oder in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.

1(a) Bei einem Personalsuchauftrag wird die vereinbarte Präsentationsrate durch die Präsentation des ersten Kandidaten (persönlich, per Videokonferenz oder durch ein ausführliches Telefoninterview), spätestens jedoch durch Bereitstellung von fünf geeigneten Kandidatenprofilen durch K&L ausgelöst.

1(b) Sollte der Auftrag vor der Präsentation des ersten Kandidaten im Hause des Auftraggebers zurückgezogen werden, so ist die Präsentationsrate in jedem Falle zu entrichten.

1(c) Die vereinbarte Einstellungsrate wird auch dann fällig, wenn ein durch K&Lvermittelter Kandidat trotz Projektabbruch seitens des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation im Hause des Auftraggebers von diesem eingestellt wird. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dies K&L unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

1(d) Sollte ein durch K&L vermittelter Kandidat dem Auftraggeber während der Probezeit (max. 6 Monate) kündigen, so erklärt sich K&L bereit, auf Grundlage des erteilten Suchauftrages, honorarfrei bis zu 2 weitere Kandidatenprofile zu generieren. Sollte der Auftraggeber einem eingestellten Kandidaten in der Probezeit (max. 6 Monate) kündigen, so entfällt bei einer erneuten Suche durch K&L lediglich die Startrate.

1(e) Werden aus einem bestehenden Projekt zusätzliche und/ oder gleichlautende Vakanzen besetzt, so werden die jeweils vereinbarten Honorarkosten für jede zusätzliche Position zu 50% des ursprünglichen Auftrages berechnet. Die Zusatzrate wird fällig bei gültiger Vertragsunterschrift des Kandidaten.

2. Die Zahlung des Honorars hat ausschließlich auf das von K&L genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Honorar und Kosten werden zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Alle Kosten werden von K&L vorfinanziert; Honorarabrechnungen sind nach Erhalt, ohne Abzug, sofort zu begleichen.

4. Bei Zahlungsverzug behält sich K&L vor, erstellte Projektunterlagen sowie bereits erzielte Projektergebnisse bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten.

§ 6 Mitteilungspflicht

1. K&L verpflichtet sich, erstellte und geeignete Kandidatenprofile umgehend an den Auftraggeber zu senden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, K&L innerhalb von zehn Werktagen nach Zusendung eines solchen Kandidatenprofils ein Feedback in schriftlicher Form (E-mail) zu geben. Sollte kein Feedback innerhalb dieser Frist erfolgen, wird die vereinbarte Folgerate fällig.

2. Wird ein von K&L vermittelter Kandidat zu einer Präsentation eingeladen (persönlich, per Videokonferenz oder durch ein ausführliches Telefoninterview), so hat der Auftraggeber K&L innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Gespräches ein Feedback in schriftlicher Form (E-mail) zu geben. Sollte kein Feedback innerhalb dieser Frist erfolgen, wird die vereinbarte Folgeraterate fällig.

§ 7 Kosten

1. Reisekosten der Bewerber trägt der Auftraggeber.

2. Reisekosten, die K&L im Rahmen eines Personaldienstleistungsauftrages entstehen, trägt der Auftraggeber.

3. Im Falle einer anzeigengestützten Personalsuche trägt der Auftraggeber die Anzeigenkosten.

§ 8 Vertraulichkeit

1. K&L verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber übermittelten Angaben, sowie alle erbrachten Beratungsergebnisse durch K&L vertraulich zu behandeln.

2. Alle erbrachten Leistungen und generierten Informationen (z. B. Kandidatenprofile) sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

1. Werden in Projektvorschlägen durch K&L von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen, so ergänzen diese die allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Hierfür ist die Schriftform erforderlich. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bonn

Stand: 01.10.2014